§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Next Commerce GmbH (nachfolgend „Next Commerce") und ihren Kunden über die Nutzung der von Next Commerce bereitgestellten Software-as-a-Service-Dienste, insbesondere:
- Dealer Checkout: eine Plattform zur Vermittlung und Abwicklung von Bestellungen zwischen Marken bzw. Herstellern, deren Händlern und Endkunden.
- ListingShield: einschließlich der Bereitstellung und Anzeige von Compliance- und Produktinformationen, des Compliance-Siegels und produktbezogener Kennzeichnungen, der Anzeige von GPSR-Informationen und Sicherheitswarnungen bzw. Rückrufen sowie der technischen Abwicklung von Widerrufs- und Auskunftsersuchen nach § 356a BGB.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Next Commerce stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- „Kunde" den Vertragspartner von Next Commerce, insbesondere Marken/Hersteller und Händler.
- „Endkunde" den Besteller bzw. Verbraucher, der über Dealer Checkout eine Bestellung auslöst oder ein Ersuchen nach § 356a BGB stellt.
- „Herstellerdaten" alle vom Kunden oder in seinem Auftrag bereitgestellten Inhalte, insbesondere Produkt-, Konformitäts-, GPSR- und Rückrufinformationen sowie Konformitätserklärungen.
- „Siegel" das von ListingShield ausgegebene Compliance-Siegel sowie produktbezogene Kennzeichnungen.
- „Dienste" die unter Absatz 1 genannten Leistungen einzeln und gemeinsam.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag entsteht durch Annahme der Bestellung durch Next Commerce oder durch Bereitstellung des Zugangs zu den Diensten. Angebote von Next Commerce sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Next Commerce kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(3) Die Registrierung für kostenlose Leistungen (§ 9) kommt mit Freischaltung des Zugangs zustande.
§ 3 Leistungsumfang Dealer Checkout
(1) Next Commerce stellt dem Kunden die Dealer-Checkout-Plattform als Software-as-a-Service zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und dem gebuchten Tarif.
(2) Next Commerce stellt die technische Infrastruktur zur Vermittlung von Bestellungen bereit. Kauf-, Liefer- und Gewährleistungsverträge über die vermittelten Waren kommen ausschließlich zwischen Händler und Endkunde zustande. Next Commerce wird nicht Vertragspartei dieser Verträge.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs aus sachlichen Gründen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(4) Die Zahlungen der Endkunden werden über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland) abgewickelt. Der Händler benötigt hierfür ein eigenes Stripe-Konto, das er im Rahmen der Einrichtung über Next Commerce eröffnet oder mit Next Commerce verbindet. Für das Stripe-Konto gelten die Vertragsbedingungen von Stripe, insbesondere die Stripe Connected Account-Vereinbarung und die Stripe-Nutzungsbedingungen, die der Händler bei der Kontoeröffnung gegenüber Stripe akzeptiert. Der Händler ist Zahlungsempfänger und alleiniger Vertragspartner des Endkunden. Next Commerce wird nicht Partei des Zahlungsvorgangs. Die von Stripe für die Zahlungsabwicklung berechneten Entgelte trägt der Händler; Stripe behält sie unmittelbar vom Zahlungsbetrag ein. Next Commerce stellt dem Händler im Händlerkonto eine monatliche Aufstellung der Zahlungen, der Entgelte von Stripe und der Plattformgebühr zum Abruf bereit.
(5) Trennt der Händler die Verbindung seines Stripe-Kontos mit Next Commerce oder verliert das Stripe-Konto die Berechtigung, Zahlungen zu empfangen, können über Dealer Checkout keine Bestellungen mehr an ihn vermittelt werden, bis die Verbindung wiederhergestellt ist. Next Commerce informiert den Händler hierüber. Bereits vermittelte Bestellungen und die dafür angefallene Plattformgebühr bleiben unberührt.
§ 4 Leistungsumfang ListingShield, Siegel und Compliance-Anzeige
(1) ListingShield ist ein technischer Dienst zur Darstellung, Speicherung und Übermittlung der vom Kunden bereitgestellten Herstellerdaten, zur Ausgabe des Siegels und produktbezogener Kennzeichnungen, zur Anzeige von GPSR-Informationen und Sicherheitswarnungen bzw. Rückrufen sowie zur technischen Abwicklung von Ersuchen nach § 356a BGB.
(2) Next Commerce handelt dabei ausschließlich als technischer Vermittler und Durchleiter (Conduit) der vom Kunden eingestellten Inhalte. Next Commerce prüft die Herstellerdaten nicht auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität, nimmt keine rechtliche Bewertung vor und erbringt keine Rechtsberatung und keine Konformitätsbewertung im Sinne produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften.
(3) Die Verantwortung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2023/988 (allgemeine Produktsicherheit, „GPSR") und den §§ 312 ff., 355 ff., 356a BGB, verbleibt beim Kunden bzw. dem jeweils gesetzlich Verantwortlichen.
§ 5 Herstellerdaten, Konformitätserklärung und Nutzungsrechte
(1) Der Kunde stellt die Herstellerdaten in eigener Verantwortung bereit. Der Kunde sichert mit jeder Bereitstellung sowie bei jeder Änderung oder Versionierung der Herstellerdaten zu, dass:
- a) die Herstellerdaten inhaltlich richtig, vollständig und aktuell sind,
- b) er zur Bereitstellung, Veröffentlichung und Verbreitung der Herstellerdaten berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen,
- c) die durch das Siegel oder die Kennzeichnungen referenzierten Dokumente, insbesondere Konformitätserklärungen, echt sind und dem ausgewiesenen Hersteller bzw. Verantwortlichen zuzuordnen sind.
(2) Diese Zusicherung gilt als je Version erneut abgegeben (versionsbezogene Bestätigung). Next Commerce darf auf die Richtigkeit der jeweils zuletzt bereitgestellten Version vertrauen.
(3) Der Kunde räumt Next Commerce das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-exklusive Recht ein, die Herstellerdaten einschließlich GPSR-Informationen und Rückrufinformationen zum Zweck der Leistungserbringung zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, anzuzeigen und über die mit dem Kunden verbundenen Händler-Websites und sonstigen Vertriebskanäle zu veröffentlichen und zu verbreiten. Das Recht besteht für die Dauer der Anzeige fort.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Herstellerdaten unverzüglich zu aktualisieren, sobald sie unrichtig oder unvollständig werden, insbesondere bei Sicherheitswarnungen und Rückrufen.
§ 6 Charakter des Siegels; Haftungsausschluss für angezeigte Inhalte
(1) Das Siegel und die produktbezogenen Kennzeichnungen treffen ausschließlich die Aussage, dass bestimmte Angaben und Dokumente vorhanden sind und einem bestimmten Hersteller bzw. Verantwortlichen zugeordnet wurden.
(2) Das Siegel stellt keine Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität dar und begründet keine Gewähr für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der GPSR. Aus dem Siegel folgt keine Zusicherung im Sinne von „konform", „rechtssicher" oder „garantiert".
(3) Da Next Commerce als technischer Durchleiter der vom Kunden eingestellten Inhalte handelt, ist eine Haftung von Next Commerce für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Herstellerdaten und der hierauf gestützten Anzeigen ausgeschlossen. Für diese Inhalte ist allein der Kunde bzw. der jeweils gesetzlich Verantwortliche verantwortlich.
(4) Die Haftungsbeschränkungen aus § 12 bleiben im Übrigen unberührt.
§ 7 Freistellung
(1) Der Kunde stellt Next Commerce von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Endkunden, Wettbewerbern, Verbänden und Behörden) frei, die aus der Unrichtigkeit, Unvollständigkeit, fehlenden Berechtigung oder Rechtswidrigkeit der vom Kunden bereitgestellten Herstellerdaten oder aus deren vertragsgemäßer Anzeige, Veröffentlichung oder Verbreitung durch Next Commerce resultieren.
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
(3) Next Commerce wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm, soweit rechtlich zulässig, Gelegenheit zur Verteidigung geben.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Abrechnung wiederkehrender Entgelte (Tarife, Abonnements) erfolgt monatlich im Voraus per Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Für die transaktionsabhängige Plattformgebühr nach Absatz 2 gilt Absatz 3.
(2) Für die Vermittlung und Abwicklung von Bestellungen über Dealer Checkout erhält Next Commerce vom Händler je vermittelter Bestellung eine Plattformgebühr. Sie beträgt 2 % des Transaktionsbetrags zuzüglich 1,00 EUR je Bestellung. Transaktionsbetrag ist der vom Endkunden tatsächlich gezahlte Gesamtbetrag einschließlich Versandkosten, Verpackungskosten und Umsatzsteuer. Die Plattformgebühr ist ein Bruttobetrag; die darin enthaltene gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung nach Absatz 3 gesondert ausgewiesen.
(3) Die Plattformgebühr wird bei der jeweiligen Zahlung des Endkunden unmittelbar durch den Zahlungsdienstleister Stripe einbehalten und an Next Commerce ausgekehrt. Der Händler erhält den verbleibenden Betrag. Next Commerce stellt dem Händler hierüber monatlich eine Sammelrechnung im Sinne des § 14 UStG bereit, die die Einzeltransaktionen des Abrechnungszeitraums ausweist; die Rechnung ist im Händlerkonto abrufbar. Eine gesonderte Zahlung durch den Händler ist insoweit nicht zu leisten. Die Entgelte des Zahlungsdienstleisters Stripe sind nicht Bestandteil der Plattformgebühr und werden von Next Commerce nicht in Rechnung gestellt; § 3 Absatz 4 gilt.
(4) Die Einzelheiten zur Plattformgebühr sowie die weiteren Entgelte, insbesondere für Rückbelastungen (Chargebacks) und für Rechnungen in Papierform, ergeben sich aus der Gebührenübersicht unter https://next-commerce.io/gebuehren. Die Gebührenübersicht in ihrer jeweils angekündigten Fassung ist Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen kündigt Next Commerce mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; widerspricht der Händler nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Entgelte als angenommen. Auf diese Folge weist Next Commerce in der Ankündigung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(5) Bei Zahlungsverzug kann Next Commerce den Zugang zu den kostenpflichtigen Diensten nach vorheriger Ankündigung sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Storniert der Händler eine Bestellung oder erstattet er dem Endkunden den Kaufpreis ganz oder teilweise, so bleibt die für diese Bestellung bereits angefallene Plattformgebühr geschuldet; sie wird nicht erstattet. Next Commerce hat die Vermittlungsleistung mit der Zahlung des Endkunden vollständig erbracht. Der Erstattungsbetrag wird dem Händler belastet; eine Rückbelastung der Plattformgebühr über den Zahlungsdienstleister findet nicht statt. Die Plattformgebühr bleibt Bestandteil der Sammelrechnung nach Absatz 3. Die Entgelte für Rückbelastungen (Chargebacks) nach Absatz 4 bleiben unberührt.
§ 8a Katalogumfang und Tarifstufen (ListingShield)
(1) Diese Regelung gilt für die kostenpflichtigen ListingShield-Leistungen. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Katalogs des Kunden. Bei Vertragsschluss wählt der Kunde die Tarifstufe anhand seiner eigenen Angabe zum Katalogumfang. Die gewählte Tarifstufe und das ihr zugeordnete Entgelt werden dem Kunden vor Vertragsschluss sowie danach jederzeit in seinem Kundenkonto angezeigt. Maßgeblich ist das dort angezeigte Entgelt. Die Plattformgebühr für Dealer Checkout nach § 8 bleibt hiervon unberührt.
(2) Maßgeblich ist die Zahl der Produktseiten des vom Kunden angegebenen Shops. Als Produktseite gilt jede URL, die in der XML-Sitemap des Shops als Produkt geführt wird. Varianten einer Produktseite, etwa Farben oder Größen, werden nicht gesondert gezählt. Stellt der Shop keine Sitemap bereit, ermittelt Next Commerce die Zahl durch Abruf der öffentlich zugänglichen Kategorieseiten; der Kunde kann stattdessen eine eigene Liste seiner Produktseiten in Textform übermitteln, die dann maßgeblich ist.
(3) Next Commerce ermittelt die Zahl frühestens 14 Tage nach Vertragsbeginn und danach einmal monatlich und weist sie mit der zugrunde liegenden Liste im Kundenkonto aus. Der Kunde kann der Zahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung nach Absatz 4 in Textform widersprechen. Bis zur Klärung eines Widerspruchs bleibt die bisherige Tarifstufe maßgeblich.
(4) Überschreitet die nach Absatz 2 ermittelte Zahl die Obergrenze der vereinbarten Tarifstufe in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um mehr als 10 Prozent, teilt Next Commerce dem Kunden in Textform mit: die ermittelte Zahl, die sich daraus ergebende Tarifstufe, das daraus folgende Entgelt und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Die höhere Tarifstufe gilt ab dem ersten Tag des auf die Mitteilung folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Mitteilung. Eine rückwirkende Berechnung findet nicht statt.
(5) Zahlt der Kunde jährlich im Voraus, wird die Höherstufung nicht bis zum Ende der Vertragsperiode aufgeschoben. Next Commerce berechnet ab dem Wirksamwerden nach Absatz 4 den Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen und der neuen Tarifstufe für die verbleibenden Monate der laufenden Vertragsperiode anteilig und rechnet ihn monatlich ab. Mit Beginn der nächsten Vertragsperiode gilt die neue Tarifstufe für die gesamte Periode.
(6) Der Kunde kann die Höherstufung abwenden, indem er den Katalogumfang vor dem Wirksamwerden auf die Obergrenze seiner Tarifstufe zurückführt. Im Übrigen kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden der höheren Tarifstufe zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf beide Möglichkeiten weist Next Commerce in der Mitteilung nach Absatz 4 gesondert hin.
(7) Eine Rückstufung in eine niedrigere Tarifstufe erfolgt nicht automatisch. Unterschreitet der Katalogumfang die Untergrenze der vereinbarten Tarifstufe, kann der Kunde die Rückstufung in Textform verlangen. Sie wird zum Beginn der nächsten Vertragsperiode wirksam.
(8) Eine Überschreitung der Tarifstufe führt nicht dazu, dass Next Commerce Leistungen zurückhält. Insbesondere bleiben bereits ausgespielte Hersteller- und Sicherheitsangaben auf den Produktseiten des Kunden unverändert abrufbar. § 8 Absatz 5 bleibt unberührt.
(9) Diese Regelung ist keine Preisanpassung. Die Entgelte der einzelnen Tarifstufen bleiben unverändert; es ändert sich allein die Tarifstufe, die dem tatsächlichen Katalogumfang entspricht. Ändert Next Commerce das Entgelt einer Tarifstufe selbst, gilt § 8 Absatz 4 Sätze 3 bis 5 entsprechend.
§ 9 Kostenlose Leistungen (Free-Tier)
(1) Next Commerce kann einzelne Funktionen, insbesondere den kostenlosen Installations-Snippet, die Widerrufs-Schaltfläche nach § 356a BGB und eine eingeschränkte Compliance-Anzeige, unentgeltlich bereitstellen.
(2) Kostenlose Leistungen werden „wie besehen" (as is) und ohne Verfügbarkeitszusage (kein SLA) bereitgestellt. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Funktionsumfang, Fehlerbehebung oder Fortführung besteht nicht.
(3) Next Commerce kann kostenlose Leistungen jederzeit ganz oder teilweise ändern, einschränken oder mit angemessener Ankündigung einstellen.
(4) Für kostenlose Leistungen haftet Next Commerce nur nach Maßgabe von § 12 Absatz 1. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über kostenpflichtige Dienste läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Next Commerce insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung unrichtige oder unberechtigte Herstellerdaten bereitstellt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich und schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle über sein Konto vorgenommenen Aktivitäten.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle übermittelten Daten rechtmäßig erhoben wurden und deren Verarbeitung und Weitergabe zulässig ist.
(3) Der Kunde wird das Siegel und die Kennzeichnungen nicht irreführend verwenden, insbesondere nicht den Eindruck einer behördlichen Zulassung, einer Konformitätsbescheinigung oder einer Rechtsberatung durch Next Commerce erwecken.
(4) Der Kunde hält die Herstellerdaten gemäß § 5 Absatz 4 aktuell.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Next Commerce haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Herstellerdaten sowie für die hierauf gestützten Anzeigen und Siegel ist nach Maßgabe von § 6 ausgeschlossen.
(4) Next Commerce schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste, soweit nicht ausdrücklich eine Verfügbarkeit vereinbart ist. Für kostenlose Leistungen gilt § 9 Absatz 4.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Next Commerce.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Next Commerce sowie den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
(2) Soweit Next Commerce im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere bei der Abwicklung von Bestellungen, von Ersuchen nach § 356a BGB und sonstiger Endkundendaten, ist der Kunde Verantwortlicher und Next Commerce Auftragsverarbeiter. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1), der mit Vertragsschluss als geschlossen gilt.
(3) Next Commerce setzt zur Leistungserbringung die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter (Anlage 2 / Anlage B) ein. Der Kunde stimmt deren Einsatz zu. Next Commerce informiert über beabsichtigte Änderungen und räumt dem Kunden ein Widerspruchsrecht nach Maßgabe der Anlage 1 ein.
§ 14 Nutzung von Daten zur Leistungserbringung und Verbesserung
(1) Der Kunde räumt Next Commerce das Recht ein, die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienste zu nutzen.
(2) Next Commerce ist berechtigt, aus den bei der Nutzung der Dienste anfallenden Daten anonymisierte und/oder aggregierte Daten zu erstellen und diese zeitlich und räumlich unbeschränkt für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere zum Betrieb, zur Sicherheit, zur statistischen Auswertung, zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Dienste sowie zur Erstellung von Markt- und Benchmark-Analysen. Anonymisierte und aggregierte Daten lassen keinen Rückschluss auf den Kunden, einzelne Endkunden oder einzelne natürliche Personen zu. Dieses Recht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(3) Soweit zur Sicherheit und Verbesserung der Dienste personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen und nach Maßgabe der Weisungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage 1) und nur, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Weikersheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht und Next Commerce auf diese Folge hingewiesen hat.
Anlagen
Stand: September 2026 · Next Commerce GmbH · Ahornweg 5 · 97990 Weikersheim · HRB 748864